Wann sind die Wechselfristen im Tischtennis?
Beim Tischtennis ist der Wechsel der Spielberechtigung in der Wettspielordnung des DTTB geregelt. Grundsätzlich kann die Spielberechtigung eines Spielers immer nur für einen Verein erteilt werden.
Pro Saison können die Spieler zwei Mal beantragen, die Spielberechtigung zur Teilnahme bei einem anderen Verein zu übertragen. Der Wechsel ist nur zum 1. Juli und 1. Januar eines Jahres möglich. Für eine fristgerechte Antragsstellung muss bei einem geplanten Wechsel zum 1. Juli der Antrag bis zum 31. Mai desselben Jahres eingereicht werden. Soll der Wechsel zum 1. Januar durchgeführt werden, muss der Antrag bis zum 30. November des Vorjahres eingehen.
Ein gültiger Antrag muss folgende Angaben beinhalten:
- Name und Mitgliedsverband des Clubs, für den der Spieler bisher gespielt hatte
- Vor und Zuname, Geschlecht, Nationalität
- Geburtsdatum des Spielers
- Termin, an dem die Spielberechtigung gewechselt werden soll (Juli oder Januar)
- Bestätigung des Clubs, ab wann der Spieler Mitglied im neuen Verein wird
- Bestätigung des Clubs, dass der Spieler sich schriftlich einverstanden erklärt (bei Minderjährigen erfolgt die Bestätigung durch die gesetzlichen Vertreter)
- Name und eventuell auch Adresse des Clubs, der den Antrag stellt
- Unterschrift, die rechtsgültig sein muss oder auch elektronisch produziert werden kann durch den Club, der den Antrag stellt
- Antragsdatum
Solange ein Antrag noch nicht nicht beschieden wurde, hat der bisherige Club den Spieler auf Wunsch und bei vorliegender Berechtigung bei Individualwettbewerben anzumelden.
Wichtig zu wissen: Unsere Spieler (Herren und Damen) aus den vier höchsten Spielklassen können nur einmal pro Saison zum 1. Juli wechseln. Dies gilt auch für Spieler, die aus einer der vier höchsten Spielklassen in eine tiefere Spielklasse wechseln oder aus einer niedrigeren Spielklasse in eine der vier höchsten Spielklassen aufsteigen.
Auf eine Rücknahme oder Änderung eines bereits abschließend bearbeiteten Antrags zum gleichen Wechseltermin besteht kein Anspruch. Hier gibt es eine Ausnahme: Sofern das Einverständnis aller beteiligten Parteien vorliegt (Spieler, abgebender und aufnehmender Club), kann ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung vom 1. bis 30. Juni (bei Wechselanträgen zum 1. Juli) und vom 1. bis 31. Dezember (bei Wechselanträgen zum 1. Januar) zurückgenommen werden. Diese Option besteht jedoch nicht für unsere Spieler der vier höchsten Spielklassen.
Der Antrag auf Rücknahme des Wechsels ist fristgerecht beim zuständigen Mitgliedsverband zu stellen. Weitere Anträge zum gleichen Wechseltermin oder verspätet gestellte Rücknahme-Anträge werden abgelehnt.
Wenn sich ein Club oder dessen Tischtennis betreuende Abteilung auflöst, können die spielberechtigten Herren und Damen ab dem Datum der Auflösung auf Antrag zu jeder Zeit wechseln. Die Auflösung des Clubs oder dessen Tischtennis betreuende Abteilung ist vom Club schriftlich zu bestätigen. Für die jungen Spieler oder Senioren der vier höchsten Spielklassen ist ein Wechsel jedoch auch in diesem Fall nur möglich, wenn die Spielberechtigung bis zum 31. Mai des Jahres beantragt wurde.
Sobald ein Mitgliedsverband beauftragt wurde, die Spielberechtigung zur Teilnahme bei einem anderen Club zu übertragen, muss er den abgebenden Club über den Wechselwunsch des Spielers unverzüglich in Kenntnis setzen. Erfolgt der Wechsel innerhalb eines Verbandsgebiets, kann der Mitgliedsverband dem den Spieler aufnehmenden Club vorschreiben, den den Spieler abgebenden Club per Zusendung einer Antragskopie zu informieren.
Will ein Spieler von einem ausländischen Club zu einem deutschen Club wechseln, hat der Mitgliedsverband das oberste Sekretariat des DTTB (üblicherweise Generalsekretariat genannt), zum Anliegen zu informieren. Der DTTB leitet daraufhin ein Genehmigungsverfahren ein. Findet ein Wechsel von einem Verband zum anderen Verband statt, muss der aufnehmende Mitgliedsverband den bisherigen Verband zum Wechseltermin informieren.
Werden die Vorgaben des DTTB zur Spielberechtigung oder des Wechsels der Spielberechtigung nicht eingehalten, wird die Spielberechtigung verweigert. Liegen nicht alle Voraussetzungen vor, ist dem zuständigen Mitgliedsverband eine Mitteilung zu machen. Sofern eine Antragsprüfung ergibt, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Verbandssperre anhängig war, bleibt diese Sperre auch nach dem Wechsel der Spielberechtigung gültig. Bei einem Wechsel der Spielberechtigung von einem Verband zu einem anderen Verband hat der den Spieler abgebende Mitgliedsverband den zuständigen neuen Mitgliedsverband über die Verbandssperre zu informieren.
Generell ist der Wechsel selbst bei vorliegender Verbandssperre und einem daraus resultierenden Startverbot möglich. Die Sperre läuft auch bei jungen Spielern regulär zum festgesetzten Termin ab.