Wann sind die Wechselfristen im Handball?
Wie bei fast allen anderen Ballsportarten wird auch beim Handball zwischen Amateur- und Profisport unterschieden. Geht es um Wechselzeiten und mögliche Wartefristen, gelten in der Bundesliga daher selbstverständlich andere Maßstäbe als im Breitensport. Insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendhandballs halten die Referenten des Deutschen Handballbundes (DHB) die von ihnen ausgebildeten Trainer dazu an, Vereinswechsel möglichst ungehindert zu ermöglichen. Dahinter versteckt sich im Sinn der Leistungsförderung die Idee, junge Talente aneinander wachsen zu lassen und Leistungszentren zu bilden.
Am Beispiel der Wechselmodalitäten, wie sie etwa in Niedersachsen in der Jugend und auch bei den Senioren an der Tag gelegt werden, zeigt sich, wie Vereinswechsel im Handball funktionieren:
Zunächst einmal muss laut Satzung des Handballverbands Niedersachsen jeder Sportler ab der E-Jugend einen gültigen Spielerpass besitzen. Auf dem Pass findet sich neben den persönlichen Daten des Sportlers auch ein Passfoto sowie der Vereinsstempel und die Unterschrift des zuständigen Offiziellen, meist die des Spielwarts. Mit der Ausstellung dieses Schriftstück erhält der Spieler seine Spielberechtigung.
Geht es dann darum, dass ein Spieler einen Wechsel anstrebt, muss der abgebende Verein diesen Pass mit dem Abmeldedatum versehen. Die Abmeldung erfolgt in der Regel schriftlich an die Spartenleitung, in manchen Vereinen erledigt das sogenannte Freistempeln auch der verantwortliche Jugend- oder Spielwart. Eher selten wird an dieser Stelle der Vorstand des Gesamtvereins bemüht. Abhängig davon wann das letzte Spiel bzw. Training bestritten wurde, bemüht man sich in der Regel darum, ein Datum einzutragen, dass dem Sportler ermöglicht ohne Sperrzeit in sein neues Team überzugehen.
Der neue Club meldet den Wechsel des Spielers an den Verband und beantragt einen neuen Spielerpass. Auf diesem wird das Datum vermerkt, ab dem der Sportler für seine neue Mannschaft eingesetzt werden darf.
Meist erfolgt ein solcher Transfer vor den Sommerferien, sodass der Spieler danach ohnehin direkt für seinem neuen Club antreten kann. Hat der Handballer allerdings nach Ablauf der vorherigen Saison im abgebenden Verein bereits an Relegationsspielen teilgenommen, gelten diese als Teil der neuen Spielzeit und ziehen somit eine Wartefrist nach sich. Weiterhin wird bei einer Abmeldung, die erst nach den Sommerferien erfolgt, gleichsam eine Sperre fällig. Die Begründung liegt hier auf der Hand: Das alte Team hat bereits mit dem Mitspieler geplant. In der Jugend wird im Handballsport Wert darauf gelegt, dass die Heranwachsenden lernen, Verantwortung für ihre Mannschaft zu übernehmen und nicht bei kleinen Unstimmigkeiten unmittelbar neuen Clubs beizutreten. Für die Senioren gelten aber natürlich die gleichen Regeln. Die tatsächliche Wechselsperre im Breitensport variiert in ihrer Länge: Als Faustregel gilt eine Frist von sechs Wochen, die der Handballer aussetzen muss.
Im Profisport (also in der 1. und 2. Bundesliga der Frauen und Herren) sieht das völlig anders aus. Im bezahlten Sport handelt es sich um Vertragsspieler, die zum Zeitpunkt der Unterschrift mindestens 16 Jahre alt sein müssen. (Eine eventuelle Ausnahme bilden Jugendspieler im Alter von 15 Jahren, die der Jugendnationalmannschaft angehören.) Diese sind spielberechtigt, wenn der vorherige Club sie freigibt und die erforderlichen Unterlagen fristgerecht beim Deutschen Handballbund eingegangen sind. Gleiches gilt, wenn der vorangegangene Vertrag ausgelaufen ist, beziehungsweise wenn dieser ausläuft und keine Verlängerung angestrebt wird. An dieser Stelle ist auch eine eventuelle Bearbeitungsdauer zu berücksichtigen. Will ein Bundesligaspieler noch in der laufenden Saison bei einem anderen Verein für ein Spiel zum Einsatz kommen, muss der Wechsel samt aller Modalitäten bis spätestens zum 16. Februar erfolgen. Andernfalls muss eine Wartefrist eingehalten werden bis zur neuen Runde die Spielberechtigung vorliegt.